Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sonja Handy - Create your own life (Stand 1.5.2017)
-1- Absagen von Einzelsitzungen und Trainingseinheiten
1.1. Trainingseinheit beginnt und endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei
einem verspäteten Erscheinen des Kunden, hat dieser kein Recht auf
eine verlängerte Einheit. Das Honorar ist in voller Höhe fällig.
1.2. Einzelsitzungen für Coaching und Ernährunsgberatung/
Trainingseinheiten können mit einer Vorankündigung von 24 Stunden
umgebucht bzw. abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder bei
Nichterscheinen ist das volle Honorar fällig.
-2- Anmeldung/ Abstandnahme/ Erstattung von Gebühren
2.1. Mit der schriftlichen Anmeldung, auch per Internet, zu einem Kurs/
Seminar wird automatisch die Kursgebühr fällig.
Der gebuchte Platz ist nur mit erfolgter Zahlung verbindlich, ohne
Zahlung liegt keine gültige Anmeldung vor. Die Plätze werden also nach
Datum des Zahlungseingangs verteilt.
2.2. Bei einer Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Kurs-/
Seminarbeginn berechne ich eine Bearbeitungsgebühr von 20 % der
Kursgebühr; bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt oder
Nichterscheinen die volle Kurs-/Seminargebühr. Für nicht
teilgenommene Kurstage erfolgt keine Erstattung der (anteiligen)
Kursgebühr.
2.3. Ein Rücktritt von den Kursen ist nur aufgrund gesundheitlicher
Probleme möglich, die durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches
die Unfähigkeit zur Teilnahme ausweist, belegt werden müssen. Die
Gebühren werden dann anteilsmäßig, höchstens in Höhe von 50% der
Gesamtkursgebühren erstattet.
2.4. Ein Personal Training- Vertrag muss nach Abschluss von beiden Seiten
voll erfüllt werden. Eine vorzeitige Auflösung und Honorarerstattung ist
nur bei Krankheit mit ärztlichem Attest oder bei einer örtlichen
Veränderung mit unzumutbarem Anfahrtsweg (weiter als 50 km)
möglich. Bei einem Umzug des Kunden behält sich die Trainerin das
Recht vor, eine zusätzliche Anfahrtspauschale in Rechnung zu stellen.
Eine einseitige Kündigung des Vertrags ist möglich, wenn wichtige
Punkte des Vertrags von einer Partei nicht eingehalten werden (z.B.
Nichtzahlen der Rechnungen nach wiederholter Mahnung etc.)
-3- Bezahlung/ Honorar/ Kursgebühren
3.1. Das Honorar für Einzeltermine und Pakete (Personal Training,
Ernährungsberatung, Coaching) kann auf der Webseite eingesehen
werden und wird mit dem Klientin im Vorfeld vereinbart.
Es können zusätzliche Kosten für Raummiete, Eintrittsgebühren für z.B.
Schwimmbäder anfallen, die vom Klienten getragen werden.
Die Kosten für Seminare, Kurse und Reisen sind auf der Webseite
ausgewiesen.
3.2. Der Gesamtpreis des Personal Training Programms sowie der Kurs-und
Seminargebühren ist nach Erhalt der Rechnung/ Anmeldebestätigung
im Voraus zu bezahlen. Zahlungsziel ist 7 Tage ab Rechnungsdatum/
Anmeldedatum, bzw. ein fixiertes Zahlungsziel.
3.3. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung oder Barzahlung. Eine
Zahlung ist grundsätzlich erst dann bewirkt, wenn Sonja Handy frei über
den Betrag verfügen kann. Zahlungen sind für Sonja Handy kostenfrei
zu leisten.
-4- Preisanpassung
4.1. Eine Erhöhung des Honorars und aller übrigen Leistungen von bis zu 3%
p.a. ist ohne vorherige Ankündigung möglich.
-5- Ärztlicher Check-up
5.1. Jeder Personal Training Kunde muss zur Vermeidung von eventuellen
Schädigungen aus bisher nicht erkannten Gesundheitsproblemen vor
Beginn des Trainingsprogramms einen sportmedizinischen Check-up bei
einem Arzt seines Vertrauens erstellen lassen. Dieser Check-up sollte
nicht älter als 6 Monate sein.
-6- Haftung bei Unfällen
6.1. Der Kunde hat selbst für eine dem Training entsprechende Bekleidung
zu sorgen. Im Zweifelsfalle ist der Rat der Trainerin einzuholen.
Verletzungen und Erkrankungen aufgrund von unzweckmäßiger
Bekleidung sind das Risiko des Kunden.
6.2. Die Trainerin hat immer auf einen ordnungsgemäßen Zustand der
Trainingsgeräte zu achten. Das Training muss zweckmäßig und für den
Kunden risikofrei sein.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannten gesundheitlichen
Einschränkungen vor Beginn der Trainingseinheit der Trainerin
mitzuteilen. Nur so ist ein gesundheitsförderndes Training möglich.
6.4. Sonja Handy haftet nicht für Verletzungen des Kunden, außer man kann
eine grob fahrlässige Handlungsweise nachweisen.
Vor Beginn des Trainingsprogramms hat der Kunde eine
Verzichtserklärung zu unterschreiben, in der Sonja Handy von jeglicher
Haftung, Belastung und Anklage für frei erklärt wird.
6.5. Jeder Kunde, ob als Einzelkunde, Teilnehmer von Kursen/ Seminare/
Workshops übernimmt die volle Verantwortung für sich selbst, seine
Erfahrungen und Handlungen. (Haftungsausschlußerklärung)
-7- Datenschutz
Alle Daten/ Information des Kunden werden streng vertraulich behandelt.
-9- Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gewollt war; dies ist erforderlichenfalls durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermitteln. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand (soweit gesetzlich zulässig) ist der Hauptsitz des Untenehmens.
-10- Praxis für Psychotherapie
Für die Klienten der Praxis für Psychotherapie gelten ergänzend die ABG der Praxis